diepresse.com, 25.7.2012
Gesundheitsminister Stöger hält die Diskussion um die Beschneidung für „nicht wichtig“. Laut Justizministerium ist die Rechtslage klar. Trotzdem herrscht in der Praxis Verunsicherung.
Wien/Graz/Bregenz/Uw/Apa. Geht ein Arzt, der eine rituelle Beschneidung durchführt, ein Rechtsrisiko ein? Das Urteil des Kölner Gerichts, das die religiös motivierte Entfernung der Vorhaut bei kleinen Buben als Körperverletzung qualifiziert, verunsichert nun auch österreichische Mediziner. In den Vorarlberger Landeskliniken werden vorläufig keine rituellen Beschneidungen mehr durchgeführt, genauso in der Grazer Kinderchirurgie. Angeheizt wurde die Debatte zuletzt vom Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der den Ärzten im westlichsten Bundesland einen OP-Stopp empfahl – und ein Schreiben mit Bitte um Klärung der Lage an seine Parteikollegin im Justizministerium, Beatrix Karl, abschickte.
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Dort findet man jedoch: „Es gibt keinen Klarstellungsbedarf und daher auch keine Debatte“, wie der Abteilungsleiter für Strafrecht, Christian Manquet, erklärt. Beschneidungen seien mangels Tatbestand nicht strafbar. Punkt. Auch Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) ließ am Mittwoch ausrichten: Das sei eine „aufgesetzte Diskussion“, das Ganze „nicht wichtig“. Und weiter: Für konkrete Entscheidungen seien die Landeskliniken selbst zuständig.
Die Länder hingegen hätten ganz gern Antworten vom Bund. Der Tiroler Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) appellierte an Stöger, bundesweite Standards für Beschneidungen festzulegen. Derzeit ist die Lage in Österreich generell uneinheitlich: In den Kliniken in Niederösterreich, Tirol, Salzburg, Oberösterreich und dem Burgenland werden Beschneidungen nur aus medizinischen Gründen durchgeführt. In Kärnten fordert Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) überhaupt ein bundesweites Verbot.
Die Ärzte selbst sehen nicht erst seit dem Urteil Handlungsbedarf: „Das Problem ist alt“, sagt Reinhold Kerbl, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde. „Wenn mich ein Arzt fragt, ob er eine Beschneidung vornehmen soll, wenn er auf der sicheren Seite sein will, würde ich abraten. Was ist, wenn später jemand klagt?“ Laut Ärztekammer ist es eine Gewissensentscheidung des Arztes, den Eingriff durchzuführen. Zwang gibt es keinen.
Genährt wird Kerbls Skepsis vom Verfassungsexperten Heinz Mayer (Uni Wien): Zwar sei die Religionsfreiheit von der Verfassung geschützt, aber ein Gesetzesvorbehalt erlaube Beschränkungen, etwa wenn es um die Gesundheit geht. Mayer bezweifelt, dass die Zustimmung der Eltern den nicht medizinisch gebotenen Eingriff rechtfertigt.
Auch die Grazer Kinderchirurgie und die Vorarlberger Landeskliniken trauen dem Justizressort offenbar nicht: „Wir warten die Stellungnahmen unserer Rechtsanwälte ab“, sagt der stv. Vorstand der Grazer Kinderchirurgie, Amulya Saxena. Auch Wolfgang Bohner, zuständig für das Qualitätsmanagement der Vorarlberger Landeskliniken, wartet auf eine „Klärung durch Experten“.
Diagnose als Vorwand?
Wie die aussehen soll, ist offen: Günter Fasching, Präsident der Gesellschaft für Kinderchirurgie, ist zwar nach anfänglichen Zweifeln überzeugt, dass die Ärzte abgesichert sind, erwartet aber „dringend“ eine ausführliche Stellungnahme des Justizministeriums. Kerbl hingegen hofft auf eine explizite gesetzliche Regelung. Auch der Religionsrechtsexperte Richard Potz von der Uni Wien, der Beschneidungen für gerechtfertigt hält, „weil es ein geringer, weltweit häufiger Eingriff ist, der durch die Religions- und Erziehungsfreiheit der Eltern gedeckt ist“, glaubt, dass man der Verunsicherung eventuell mit einer Gesetzesbestimmung begegnen muss. Die Frage sei aber: „Schreibt man dann hinein, dass nur Ärzte beschneiden dürfen?“ Denn in der jüdischen Gemeinde erledigen das eigene Fachleute.
Kerbl wäre dafür, den Eingriff Medizinern vorzubehalten. Für eine Klärung der Lage spricht sich auch Fuat Sanac, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, aus: „Wenn die Ärzte verunsichert sind, braucht es eine Klarstellung der Politik.“ Zwar hätten Muslime kein Problem, Ärzte für OPs zu finden, aber: „Mir ist lieber, wenn Beschneidungen im Spital durchgeführt werden.“ Wobei die „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ die Frage aufwirft, ob rituelle Beschneidungen immer so tituliert werden – oder nicht unter dem Deckmantel der Diagnose einer Vorhautverengung vorgenommen würden. Mit dem Effekt, dass die Sozialversicherung die Kosten übernehme. So hätten Buben in Vorarlberg – wo der muslimische Bevölkerungsanteil hoch ist – laut Statistik Austria ein dreifach höheres Risiko, an Vorhautverengung zu erkranken. Im „Ö1“-Mittagsjournal wehrte sich der Hauptverband der Sozialversicherung gegen den Verdacht. Kerbl jedoch kann sich vorstellen, dass Ärzte mitunter eine medizinische Indikation vorschieben. Um sich rechtlich abzusichern.