(Wien, 1.8.12, PUR) Die medizinischen Fakten rund um Beschneidung sind weitgehend unbekannt. Es wird hochsensibles erogenes Gewebe entfernt und die Sexualität im wahrsten Sinne des Wortes ‚beschnitten‘. Die Vorhaut ist der empfindlichste Teil der männlichen Sexualorgane. Vielfach wird an Babys und Kindern heute Beschneidung ohne Anästhesie ipraktiziert, das ist aus medizinischer Sicht inakzeptabel. Auch Studien belegen, wie sehr Kinder unter diesem Eingriff leiden können. „Bei Neugeborenen fand man auch Tage und Wochen nach einer Zirkumzision ohne Narkose ein verändertes Trinkverhalten und Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung“, sagt der Urologe Dr. Florian Wimpissinger. Auch sexuelle Langzeitfolgen können auftreten. Die Penisschafthaut hat eine wichtige Funktion beim Geschlechtsverkehr, Untersuchungen zeigen, dass ohne Vorhaut eine allzu intensive Reibung auftreten kann, die auch für die Frau schmerzhaft ist. Auch mögliche auftretende Komplikationen nach einer Beschneidung werden vernachlässigt. Es kann zu Blutungen, Wundheilungsstörungen oder enger Harnröhrenmündung kommen.
Langzeitfolgen für das männliche Selbstwertgefühl
Während die Mehrzahl der Männer wenig bis keine Probleme mit der Beschneidung haben, gibt es leider immer wieder solche, bei denen sexuelle, medizinische oder auch psychische Probleme infolge von Beschneidung auftreten. „Dieser Eingriff an gesunden jungen Männern im libidinös und narzistisch hoch besetzten Genitalbereich hat Langzeitfolgen für das männliche Selbstwertgefühl und für das männliche Rollenverhalten“, sagt Sexualmediziner Dr.Georg Pfau. Er lässt auch das Argument der besseren Hygiene oder der Krebsprävention nicht gelten. „Man entfernt ja auch nicht eine Niere um die Wahrscheinlichkeit für Nierenkrebs zu halbieren. Die Beschneidung des Mannes kann nur der letzte Ausweg sein für die Behandlung von anders nicht therapierbaren Erkrankungen. Das ist die einzige zulässige Indikation für die Entfernung der Vorhaut. Die Durchführung der Beschneidung fällt in den Wirkungsbereich des Arztes und unterliegt der im Ärztegesetz verankerten Sorgfaltspflicht.“ „Im Vordergrund muss das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit stehen“, fordert auch die Therapeutin Dr.Ulrike Paul. Gemeinsam fordern immer mehr MedizinerInnen und PsychologInnen die Einführung eines gesetzlichen Schutzalters von 16 Jahren. Religiöse Riten, die mit Körperverletzung verbunden sind, dürfen nicht stärker gewertet werden als die Kinderrechte. „Niemand in einer aufgeklärten Gesellschaft würde ein Zwangsritual an Erwachsenen gutheißen oder tolerieren. Kein Rechtsstaat würde dem zustimmen, warum dann bei Kindern?“ fragt der Kinderarzt und Jugendpsychiater Prim.Dr.Klaus Vavrik und erinnert daran, dass auch Österreich die Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat. „Die detaillierteren medizin- und gesellschaftsrechtlichen, ethischen oder religiösen Aspekte mögen andere beurteilen. Die gesundheitlichen Fragen sollen aber von den zuständigen Fachprofessionen wie Ärzten, Psychologen und Psychotherapeuten diskutiert werden.“
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