18. Juli, 2012

Religion steht nicht über allen anderen Rechten

mein.salzburg.com, 18.7.2012
Von Viktor Hermann
Man hätte es nicht glauben wollen. Da entsteht doch tatsächlich in Österreich gerade eine heiße Debatte darüber, welches Menschenrecht schwerer wiegt: Das der körperlichen Unversehrtheit oder das der Religionsfreiheit.
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17. Juli, 2012

Beschneidung: „Was ist mit Piercing?“

kurier.at, 17.7.2012

Ein Kölner Gericht beurteilt die religiöse Beschneidung als strafbare Körperverletzung. Nun erreicht die Streitfrage Österreich.
Cahid Kaya leidet unter Schlafstörungen. Die führt der gebürtige Türke, der in Vorarlberg aufwuchs, auf seine Beschneidung im Volksschulalter zurück: „Ich wurde von meinen Eltern in ein Krankenhaus gebracht und dort alleingelassen, ohne zu wissen, was mit mir passiert. Das ist für ein Kind sehr belastend. Auch später in der Schule war ich immer der Markierte.“

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17. Juli, 2012

Vierjähriger nach Beschneidung in Notaufnahme

Welt.Online, 15.7.2012

Der Vierjährige aus dem umstrittenen Beschneidungurteil lag tagelang im Krankenhaus, hatte einen „zerfressenen“ Penis und Nachblutungen. Sogar die Verbandswechsel mussten in Narkose stattfinden.
Der Fall des beschnittenen vierjährigen Jungen, der die breite Debatte über die Rechtslage für religiös begründete Beschneidungen ausgelöst hat, war medizinisch offenbar brisanter als bisher bekannt. Der Junge sei zwei Tage nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen in eine Kindernotaufnahme eingeliefert worden, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“, die sich auf einen Arztbrief über die dann erfolgte Behandlung beruft.
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17. Juli, 2012

PK: „Beschneidung ist Körperverletzung“

Ö1, 17.7.2012

Religiös motivierte Beschneidungen von Buben sorgen in Deutschland seit Tagen für erbitterte Diskussionen. Laut Gerichtsurteil sind diese Beschneidungen strafbare Körperverletzungen, das sorgt für einen Proteststurm unter Muslimen und Juden. In Österreich vertritt die Initiative gegen Kirchenprivilegien dieselbe Ansicht. Auch sie sieht medizinisch nicht notwendige Beschneidungen als Körperverletzung.

Jugendliche sollen selbst entscheiden
Cahit Kaya ist im Volksschulalter beschnitten worden, in einem Krankenhaus in Vorarlberg, erzählt er heute. Hilflos und ausgeliefert habe er sich gefühlt, von der Operation habe er zwar nichts mitbekommen, aber das davor und danach sei belastend gewesen. Zum Teil habe er deswegen heute noch Schlafprobleme. 

Religiöse Bräuche müssten sich den Menschenrechten unterordnen – diese Ansicht vertritt die Initiative gegen Kirchenprivilegien. Jeder, der das will, könne sich beschneiden lassen, sagt Niko Alm. Er schlägt aber vor, den Eingriff zu verschieben, damit die Jugendlichen selbst zustimmen können.
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17. Juli, 2012

Pressekonferenz: Rituelle Genital-Beschneidung von Buben und Babys

Wien, 17.7.12 PUR

Für Facharzt Konecny eine Genitalverstümmelung ohne medizinischen Nutzen.
Für Anwältin Plaz eine strafrechtlich relevante Körperverletzung.
Für Laizist Niko Alm Eingriff in die Religionsfreiheit von Kindern.

Download: PK 17.7.2012

13. Juli, 2012

AVISO PK: Genital-Beschneidung: Medizinisch begründbares Religionsritual oder Körperverletzung?

(Wien, 13.7.12) Das Kölner Urteil, das eine rituelle „Beschneidung“ als Körperverletzung beurteilt, sorgt nun auch in Österreich für Aufregung.

Was sagen Betroffene zur Vorhaut-Amputation?
Was bedeuten diese Eingriffe bei Kindern und Babys aus urologischer Sicht?
Was bedeuten diese Eingriffe aus strafrechtlicher Sicht?
Gibt es innerhalb von Islam und Judentum auch Gegner der rituellen Genital-Beschneidung?
Und wie weit dürfen religiöse Rituale in einer modernen Gesellschaft gehen?

Mit:
Dr. Pavel Konecny, Facharzt für Urologie
Amen Ronald Oberhollenzer, jüdischer Hintergrund, Global-Aktivist gegen Genital-Beschneidung
Cahit Kaya, Grafiker, Ex-Muslim und Beschneidungsopfer
Mag. Eva Plaz, Rechtsanwältin
Niko Alm, Unternehmer, Sprecher Initiative gegen Kirchenprivilegien

Dienstag 17.7., 10.00, Cafe Museum, Operngasse 7, 1010 Wien

Rückfragen+Anmeldung (erforderlich): FJ PURKARTHOFER PR, +43-664-412-1491,
info@purkarthofer-pr.at

12. Juli, 2012

TV-Tipp: Anne Will Streit ums Beschneidungs-Urteil – Religionsfreiheit ade?

ARD, 11.07.2012 22:50

Über religiöse Riten und Kinderschutz sprechen Seyran Ates, Yitshak Ehrenberg, Khola Maryam Hübsch, Angelika Kallwass und Holm Putzke.
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11. Juli, 2012

Strafanzeige in Tirol wegen Beschneidung

tt.com, 08.07.2012

Gegen Beschneidungen in Wohnungen in Tirol macht sich Amen Ronald Oberhollenzer stark. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat bisher nicht reagiert, nun wurde erneut Anzeige erstattet.
Innsbruck, Wien – Auf das Kölner Urteil, nach dem die männliche Beschneidung als strafbar zu werten ist, hat Amen Roman Oberhollenzer lange gewartet. „Endlich ist es klar, dass der nicht-therapeutische Eingriff bei Kindern Körperverletzung ist“, sagt Oberhollenzer, der 25 Jahre in Israel gelebt hat, aus einer jüdischen Familie stammt und sich seit Jahrzehnten gegen die rituelle Beschneidung starkmacht. Dass man ihm bisher in Tirol kein Gehör geschenkt hat, soll nun ein Ende haben. „Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck Anzeige erstattet. Anzeige wegen Körperverletzung, begangen durch Personen in Privatwohnungen und von Ärzten in Krankenhäusern und das österreichweit“, so Oberhollenzer.
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1. Juli, 2012

„Beschneidung ist Pflicht“

Tiroler Tageszeitung, 01.07.2012, von Brigitte Warenski

Islamische Tradition, Ein­schränkung der Sexualität oder Verletzung der Kinder- rechte? Die Beschneidung sorgt für Zündstoff.
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29. Juni, 2012

PM: Beschneidungsverbot: Jetzt auch Verbot der Schulbeichte verlangt

(Wien, 29.6.12, PUR) Das religiös motivierte Beschneidungsritual stellt einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes dar. „Es ist eine Körperverletzung und darf nicht an unmündigen Buben durchgeführt werden“, sagt Niko Alm von der Initiative gegen Kirchenprivilegien. „Jeder kann sich nach der Volljährigkeit freiwillig dazu entscheiden.“ Ebenso wie die weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe gestellt wurde, sollte daher auch die Beschneidung von Buben geahndet werden. „Denn Aufgabe des demokratischen Staates ist es, die körperliche Unversehrtheit der BürgerInnen zu bewahren“, so Alm weiter.

Beichte manipuliert Kinderpsyche
Ebenso stellt die Beichte einen massiven Eingriff in die kindliche Psyche dar, der noch dazu nicht von Psychotherapeuten, sondern von – oft sogar einschlägig auffälligen –  Priestern durchgeführt wird, basierend auf einem 2000 Jahre alten und längst überkommenen Weltbild. Der Grundgedanke der Religionsfreiheit schließe auch mit ein, dass niemand zu einer religiösen Handlung gezwungen werden könne. „Die Beichte impft bereits kleinen Kindern den katholischen Schuldkomplex ein. Es stellt sich die Frage, ob eine solche erzwungene Teilnahme an religiösen Ritualen nicht äußerst problematisch ist“, sagt Alm. Ebenso wie nur mündige Erwachsene sich zu einer politischen Partei bekennen können, sollten auch religiöse Rituale, wie etwa die Taufe,  frühestens ab 14 Jahren durchgeführt werden.