diepresse.com, 28.07.201, von Dietmar Krug
Wie ein Erlebnis in einem anatolischen Dorf meine Einstellung zur Beschneidung von Kindern grundlegend verändert hat.
Vor einigen Jahren sind wir auf einer Türkei-Reise zufällig in einem anatolischen Dorf gelandet, wo gerade ein Beschneidungsfest stattfand. Sämtliche Dorfbewohner waren auf den Beinen, es wurde groß getafelt und gefeiert. Wir wurden eingeladen, und die Gastgeber zeigten uns schließlich stolz den Ort im Haus, an dem die Beschneidung stattfinden sollte. Ein Tisch war mit einem weißen Tuch bezogen, darauf stand eine Schale mit den Instrumenten. Zwei Brüder sollten beschnitten werden, es fiel uns nicht schwer, sie in der Schar der Kinder ausfindig zu machen. Es waren zwei Buben im Alter von acht und zehn Jahren, und ihnen stand die Panik ins Gesicht geschrieben, die Angst davor, dass sich in Kürze jemand mit einem Messer ihrer intimsten Körperzone nähern würde. Dieser Ausdruck ist mir im Gedächtnis geblieben, weil er in einem erschreckenden Kontrast stand zu der fröhlichen Feierlaune ringsumher. Die Kinder waren völlig allein mit ihrer Angst.
Als ich von dem Urteil des Kölner Landgerichts hörte, das die Beschneidung als Körperverletzung bewertet hat, da war mein erster Gedanke, jetzt haben diese Buben eine Stimme bekommen, jemand hat sich vor sie gestellt und gesagt: Ich verstehe eure Angst, sie ist berechtigt.
Ich habe Respekt vor dem Mut der Kölner Richter. Ihr Urteil steht in der besten Tradition der Aufklärung, weil es der eigenen Wahrnehmung vertraut und sagt, was ist, ohne auf fremde Autorität Rücksicht zu nehmen. Denn der blutige Schnitt ereignet sich eben nicht nur auf einer religiös-symbolischen, sondern auch auf einer beängstigend realen Ebene. Er ist ein schwerer Eingriff in die körperliche Integrität eines Kindes. Es ist, als hätten die Kölner Richter plötzlich einen Schleier von diesem Ereignis weggezogen. Die Debatte, die seither tobt, war längst überfällig. Erstmals müssen sich die Religionsgemeinschaften für ihren nie hinterfragten Machtanspruch rechtfertigen, so über den Körper eines unmündigen Kindes verfügen zu dürfen.
Meine Sicht mag überraschen, habe ich doch erst vor Kurzem die Behauptung des deutschen Bundespräsidenten kritisiert, der Islam gehöre nicht zu Deutschland. Aber gerade weil er dazugehört, darf er sich, ebenso wie das Judentum, dieser Debatte nicht entziehen. Eine Religion auszugrenzen, heißt, sie in die schummrigen Winkel einer Parallelgesellschaft zu treiben, in denen andere Sitten und Gebräuche herrschen.
Den Kompromiss, die Entscheidung über seine Beschneidung dem mündigen Erwachsenen zu überlassen, fürchten die Hüter der reinen Lehre wie der Teufel das Weihwasser. Sie vertrauen offenbar lieber auf die Macht der vollendeten Tatsachen als auf die Anziehungskraft einer Bekenntnisgemeinschaft.