welt online, 28.06.12
Die Beschneidung muslimischer Jungen ist eine ebenso abscheuliche
archaische Sitte wie die Genitalverstümmelung bei kleinen Mädchen. Sie
ist ein Unterdrückungsinstrument und gehört geächtet.
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„Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ Steht im Grundgesetz Artikel 2. Niemand wird bestreiten, dass die Genitalverstümmelung von Frauen eine abscheuliche Sitte ist. Sie steht bei uns deshalb unter Strafe.
Das Oberlandesgericht Köln hat nun in einem Urteil die Entfernung der Vorhaut bei Jungen aus religiösen Gründen ebenfalls als Körperverletzung definiert. Jüdische Verbände, Muslimvereine protestieren dagegen, dass die Verfassung Vorrang vor religiösen Riten haben soll.
Pflicht oder bloße Empfehlung?
In keiner Sure des Korans lässt sich ein Hinweis auf das Beschneidungsgebot finden, die Beschneidung gehört zur Sunna, einer nachzuahmenden Gewohnheit, auf jeden Fall ist sie „Pflicht und Voraussetzung für die Gültigkeit des Umkreisens der Kaaba bei der Pilgerfahrt und der Wallfahrt“.
Fragen und Antworten zur Beschneidung