derstandard.at, 26.6.2012
Landgericht Köln spricht wegweisendes Urteil – Betroffene Religionen schweigen noch
In Köln ist es künftig strafbar, wenn man Buben aus religiösen Gründen beschneidet. So entschied das Landgericht in einem Urteil, das der „Financial Times Deutschland“ vorliegt. Damit ist es das erste deutsche Gericht, das den religiösen Ritus als Körperverletzung bezeichnet. Das Urteil betrifft mehrere tausend Buben in Deutschland, die in ihren ersten Lebensjahren beschnitten werden.
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