diepresse.com, 25.7.2012
Gesundheitsminister Stöger hält die Diskussion um die Beschneidung für „nicht wichtig“. Laut Justizministerium ist die Rechtslage klar. Trotzdem herrscht in der Praxis Verunsicherung.
Wien/Graz/Bregenz/Uw/Apa. Geht ein Arzt, der eine rituelle Beschneidung durchführt, ein Rechtsrisiko ein? Das Urteil des Kölner Gerichts, das die religiös motivierte Entfernung der Vorhaut bei kleinen Buben als Körperverletzung qualifiziert, verunsichert nun auch österreichische Mediziner. In den Vorarlberger Landeskliniken werden vorläufig keine rituellen Beschneidungen mehr durchgeführt, genauso in der Grazer Kinderchirurgie. Angeheizt wurde die Debatte zuletzt vom Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der den Ärzten im westlichsten Bundesland einen OP-Stopp empfahl – und ein Schreiben mit Bitte um Klärung der Lage an seine Parteikollegin im Justizministerium, Beatrix Karl, abschickte.
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