1. August, 2012

PK: Rituelle Beschneidung von Kindern und Babys: MedizinerInnen und PsychologInnen empfehlen gesetzliches Schutzalter von 16 Jahren

(Wien, 1.8.12, PUR) Die medizinischen Fakten rund um Beschneidung sind weitgehend unbekannt. Es wird hochsensibles erogenes Gewebe entfernt und die Sexualität im wahrsten Sinne des Wortes ‚beschnitten‘. Die Vorhaut ist der empfindlichste Teil der männlichen Sexualorgane. Vielfach wird an Babys und Kindern heute Beschneidung ohne Anästhesie ipraktiziert, das ist aus medizinischer Sicht inakzeptabel. Auch Studien belegen, wie sehr Kinder unter diesem Eingriff leiden können. „Bei Neugeborenen fand man auch Tage und Wochen nach einer Zirkumzision ohne Narkose ein verändertes Trinkverhalten und Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung“, sagt der Urologe Dr. Florian Wimpissinger. Auch sexuelle Langzeitfolgen können auftreten. Die Penisschafthaut hat eine wichtige Funktion beim Geschlechtsverkehr, Untersuchungen zeigen, dass ohne Vorhaut eine allzu intensive Reibung auftreten kann, die auch für die Frau schmerzhaft ist. Auch mögliche auftretende Komplikationen nach einer Beschneidung werden vernachlässigt. Es kann zu Blutungen, Wundheilungsstörungen oder enger Harnröhrenmündung kommen.
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29. Juli, 2012

Beschneidung: Religionsfreiheit erlaubt nicht alles

diepresse.com, 29.07.2012, HELMUT FUCHS (O. Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs ist Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Universität Wien.)

Das Justizministerium erklärte, dass die religiöse Beschneidung von männlichen Säuglingen und Knaben hierzulande straflos sei. Man könnte sich aber auf Gewohnheitsrecht berufen.
Wien. Nach dem Urteil eines Kölner Gerichts wird auch in Österreich diskutiert, ob die rituelle Beschneidung erlaubt ist. Das Justizministerium erklärte, dass die religiöse Beschneidung von männlichen Säuglingen und Knaben hierzulande straflos sei. Doch das ist keineswegs eindeutig.
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29. Juli, 2012

Beschneidung

diepresse.com, 28.07.201, von Dietmar Krug

Wie ein Erlebnis in einem anatolischen Dorf meine Einstellung zur Beschneidung von Kindern grundlegend verändert hat.

Vor einigen Jahren sind wir auf einer Türkei-Reise zufällig in einem anatolischen Dorf gelandet, wo gerade ein Beschneidungsfest stattfand. Sämtliche Dorfbewohner waren auf den Beinen, es wurde groß getafelt und gefeiert. Wir wurden eingeladen, und die Gastgeber zeigten uns schließlich stolz den Ort im Haus, an dem die Beschneidung stattfinden sollte. Ein Tisch war mit einem weißen Tuch bezogen, darauf stand eine Schale mit den Instrumenten. Zwei Brüder sollten beschnitten werden, es fiel uns nicht schwer, sie in der Schar der Kinder ausfindig zu machen. Es waren zwei Buben im Alter von acht und zehn Jahren, und ihnen stand die Panik ins Gesicht geschrieben, die Angst davor, dass sich in Kürze jemand mit einem Messer ihrer intimsten Körperzone nähern würde. Dieser Ausdruck ist mir im Gedächtnis geblieben, weil er in einem erschreckenden Kontrast stand zu der fröhlichen Feierlaune ringsumher. Die Kinder waren völlig allein mit ihrer Angst.

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26. Juli, 2012

Beschneidung und Religionsfreiheit: Keine faulen Kompromisse!

diepresse.com, 26.7.201, Gastkommentar von Mag. Christian Zeitz (Mag. Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie.)

Der Staat sollte die Beschneidung bei Juden nicht strafrechtlich verfolgen, Betroffenen später aber das Recht auf Schadenersatz einräumen.

Die engagierte und erstaunlich breite Diskussion um die Frage der religiös motivierten Beschneidung ist erfreulich und nützlich, weil sie zwei Einsichten öffentlich gemacht hat. Erstens: Kultische und rituelle Belange spielen auch in der angeblich säkularen Gesellschaft eine beträchtliche Rolle. Zweitens: Viele Menschen sind es leid, dass jede kritische Beurteilung religiöser Ansichten und Praktiken sofort mit dem Argument der „Religionsfreiheit“ abgewürgt und im nächsten Schritt mit dem Stigma der Diskriminierung religiöser Minderheiten geächtet wird.

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26. Juli, 2012

Grüner gegen Beschneidung „Religionen sollten sich unterordnen“

www.taz.de, 26.7.2012

Bild: dpa

Der Grünen-Abgeordnete Memet Kilic hat gegen die Bundestags-Resolution gestimmt. Er findet, die Betroffenen sollten mit 14 Jahren selbst entscheiden, was mit ihrer Vorhaut geschieht.

taz: Herr Kilic, der Bundestag hat sich jüngst für ein Gesetz starkgemacht, das religiöse Beschneidungen regelt. Warum haben Sie dagegen gestimmt?

Memet Kilic: Ich war dagegen, weil eine notwendige Debatte damit abgewürgt wurde. Die muss es aber geben, bevor eine solche Entscheidung gefällt wird.

Viele Muslime und Juden betrachten die Beschneidung bei Jungen als religiöse Pflicht. Kann sich der deutsche Staat anmaßen, darüber zu urteilen?
Bis vor ein paar Wochen hätte ich dazu noch Nein gesagt. Aber das Kölner Urteil hat einen notwendigen Denkanstoß gegeben. Denn das, was in heiligen Büchern gepredigt wird, muss im Licht der Vernunft und des medizinischen Fortschritts neu interpretiert werden. Einem Staat allein kann es zwar nicht gelingen, die religiösen Riten und Gebräuche seiner Bürger zu ändern. Aber er kann sie in Frage stellen und in einen Dialog mit den Religionsgemeinschaften treten.
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26. Juli, 2012

Beschneidung: Der Kern der Sache ist die Sexualität

diestandard.at, 26.7.2012, Gastkommentar von Petra Schweiger (Petra Schweiger lebt als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin in Salzburg.)

In der Beschneidungsdebatte bei Burschen kommen derzeit weniger aufklärende Argumente zur Sprache, dafür umso mehr die Haltungen von Religionsvertretern

Es ist noch nicht allzu lange her, dass in Europa offen über Genitalverstümmelung (FGM) an Mädchen und Frauen geschrieben und gesprochen wird. Nach vielen Diskussionen, Erfahrungsberichten Betroffener und einer guten Informationspolitik ist rasch ein breiter gesellschaftlicher Konsens entstanden, der diese grausamen Eingriffe in unterschiedlicher Ausprägung – von der Entfernung der Klitoris-Vorhaut bis zur gesamten Entfernung der äußeren Klitoris und der inneren und äußeren Venuslippen – entschieden ablehnt und unter Strafe stellt.

Zum Artikel: diestandard.at,
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26. Juli, 2012

Ärztekammer bringt Pflegschaftsgericht ins Spiel

www.kleinezeitung.at, 26.7.2012

Foto © APA

Weiterhin unklare Rechtslage: Kammeramtsdirektor der Ärztekammer Steiermark, Dieter Müller, empfielt Medizinern eine pflegeschaftsgerichtliche Bewilligung einzufordern, bevor sie Beschneidungen durchführen.

Bedenken, „ob durch die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen deren Wohl gefördert wird“, hegt der Kammeramtsdirektor der Ärztekammer Steiermark, Dieter Müller. In dem am Freitag erscheinenden Monatsmagazin der steirischen Ärztekammer, „Ärzte Steiermark“, empfiehlt er Medizinern, die den Eingriff vornehmen, eine pflegeschaftsgerichtliche Bewilligung einzufordern.
Zum Artikel: www.kleinezeitung.at
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26. Juli, 2012

Beschneidungen „gängig“, Ärzte bestreiten

salzburg.orf.at, 24.7.2012

In Salzburg seien rituelle Beschneidungen jüdischer oder muslimischer Jungen beim Arzt oder im Krankenhaus gängige Praxis, sagen Integrationsbeauftragte und die islamische Religionsgemeinschaft. Doch Ärzte und Landeskliniken bestreiten das.
Seit ein Gericht in Köln in einem Urteil die rituellen Beschneidungen als Körperverletzung eingestuft wird, wird auch hierzulande diskutiert. In Österreich sind Beschneidungen per Gesetz ausdrücklich erlaubt, wenn sie dem Willen der Eltern entsprechen. Das neue verschärfte Gesetz zu Schönheitsoperationen klärt die rechtliche Lage eindeutig. Zwar wird die Beschneidung von Kindern dort strafrechtlich als Körperverletzung eingestuft. Die Religionsfreiheit stehe aber eindeutig darüber, sagen Experten. Das Thema ist in Paragraph 7 festgelegt.
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25. Juli, 2012

Debatte um Beschneidung „Es ist ein genitales Trauma“

taz.de, 25.7.2012

Bild: TimToppik / photocase.com

Angstattacken und gestörte Orgasmen können aus einer Beschneidung resultieren, sagt Psychotherapeut Matthias Franz. Er fordert eine breite, sensible und politische Diskussion. (Matthias Franz, 57, ist Professor und Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Psychoanalytiker an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2010 erschien „Männliche Genitalbeschneidung und Kindesopfer“ in Borkenhagen: „Intimmodifikationen“. Franz ist zudem Erstunterzeichner eines offenen Briefs für den Kinderschutz.)

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25. Juli, 2012

„In jeder Gesellschaft gibt es Irrationalitäten“

derstandard.at, 25.7.2012

Unbeschnittene Männer würden nicht mit giftigen Bakterien im Penis herumlaufen, entkräftet der Linzer Jurist Bruno Binder medizinische Argumente für eine Beschneidung

Standard: Was denken Sie über die Beschneidungs-Debatte?

Binder: Die Kölner Entscheidung ist mutig und richtig. Wir haben ein Körperverletzungsverbot im Strafgesetz. Wenn die Verletzung über 24 Tage dauert, gibt es bis zu drei Jahre Strafe. Die eigentliche Frage ist: Dürfen Eltern für Ihre Kinder aus religiösen Gründen eine Verstümmelung anordnen?

Standard: Warum wurde das jahrzehntelang nicht diskutiert?

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